Kantonaler Fischerei-Aufseher
Ethik-Kodex des Fischers in Stichworten
Der korrekte Angler respektiert die folgenden Regeln.
Bei der Ausübung der Fischerei verpflichtet er sich :
- dem Fisch möglichst wenig Schaden zuzufügen und unnötige Leiden zu vermeiden.
- die Jungfische und die geschützten Arten nicht zu gefährden.
- die Fangmethoden auf die Schonmassnahmen abzustimmen.
- den Widerhaken nur dort wo nötig und erlaubt einzusetzen.
- verschluckte Haken abzuschneiden.
- lebende Köderfische nur dort wo nötig und erlaubt zu verwenden.
- nicht verwertete Fische mit grösster Sorgfalt zurück- zuversetzen.
- behändigte Fänge korrekt zu töten oder tierschutzgerecht zu hältern.
- Auf das Zwischenhältern zum Zweck des Austausches zu verzichten.
Adresse Fischereiaufseher
Hans-Peter Jermann
Kantonaler Fischereiaufseher
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Amt für Umwelt und Energie
Abteilung Gewässerschutz
Hochbergerstrasse 158
4019 Basel
Tel. +41 61 639 22 32
Fax: +41 61 639 23 23
e-mail: hans-peter.jermann@bs.ch
Web: www.aue.bs.ch